Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Londwirkhschaft s. Hohenheim, Pflanzen, Viehseuchen. 
Langholzflößerei. Ordnung derselben auf der Enz mit ihren Seitenbächen Kleinenz und Eiach, 
sowie auf der Nagold und deren Seitenbach, dem Zinsbach. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 20. April 1883. 47. 
Literatur. Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz 
an Werken der Literatur und Kunst vom 19. April 1883. Bekanntmachung der Ministerien 
der Justiz und des Innern vom 16. November 1883. 361. 
M. 
Maaß-und Gewichtswesen (. Aichwesen. 
Malzsteuer. Steuersatz von Grünmalz. Verfügung des Finanzministeriums vom 22. Juni 1883. 162. 
Maschinenfach s Prüfungen. 
Dr. Mayer-Fran'sche Stiftung in Rottweil s. Juristische Persönlichkeit. 
Medizinalwesen. Aenderungen der Impfformulare. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 15. Februar 1883. 8. 
Umlage zu Bestreitung der Entschädigungen für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder 
vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere im Jahre 1883. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 13. März 1883. 13. 
Abänderung der Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlen- 
bergwerken. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 31. Mä# 1883. 29. 
Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten aus dem Auslande. Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 19. April 1883. 39. 
Abänderung und Ergänzung der Arzneitaxe vom 16. Dezember 1882. Verfügung des 
Medizinalkollegiums vom 6. April 1883. 44. und vom 28. Dezember 1883. 405. 
Vestellung eines Lehrers der Thicrarzneischule in Stuttgart zum beamtelen Thierarzt für 
den Bereich dieser Anstalt Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1883. 66. 
Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 9. Juni 1883. 132. 
Einrichtung und Betrieb homöopathischer Apotheken und Dispensatorien. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 25. Juli 1883. 187. 
Erhöbung des Verpflegungegelds für die Schwangern und Wöchnerinnen, welche gegen vollen 
Kostenersatz in die mit der Landeshebammenschule verbundene Gebäranstalt in Stuttgart 
aufgenommen werden. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, Abtheilung für die 
Staatskrankenanstallen, vom 6. August 1883. 200. 
s. auch Prüsungen. 
Metzingen, O. A. Urach, s. Verbrauchsabgaben. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1883. Be- 
kanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 28. Dezember 1882. 
2. Berichtigung. 10.
	        
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