Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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der Expeditoren bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen, sowie zu anderen 
derartigen Stellen im mittleren Post- und Telegraphendienst ist durch die Erstehung der 
niederen Post- und Telegraphendienstprüfung bedingt (zu vergl. übrigens 8. 15 Abs. 2). 
8. 3. 
Die Befähigung für administrative Kollegialstellen bei der Generaldirektion der 
Posten und Telegraphen, für die Stellen der Oberbeamten bei der Post= und Telegraphen= 
verwaltung, der Postinspektoren jeder Art mit Einschluß des Inspektors der Drucksachen- 
verwaltung, der Kanzlei= und Bureauvorstände, der Oberpostmeister, des Aufsicht führenden 
Beamten der Telegraphenstelle bei dem Postamt Nro. 1 in Stuttgart, der Oberpostsekretäre 
und der Postkassiere, sowie für andere derartige Stellen im höheren Post= und Tele- 
graphendienst ist durch die Erstehung der höheren Post= und Telegraphendienstprüfungbedingt. 
A. Niedere Post= und Telegraphendienstprüsung. 
S. 4. 
Gegenstände der niederen Post= und Telegraphendienstprüfung sind: 
1) die wesentlichen Bestimmungen der Reichsverfassung und des württembergischen 
Staats= und Verwaltungsrechts; 
die wesentlichen reichs= und landesgesetzlichen Bestimmungen über das Post= und 
Telegraphenwesen; die Organisation der württembergischen Post= und Telegraphen- 
verwaltung und ihr Verhältniß zum Reich, zu andern deutschen und außerdeutschen 
Post= und Telegraphenverwaltungen, zur Eisenbahnverwaltung, sowie zur Zoll-, 
Steuer= und Militärverwaltung; 
die Vorschriften über den gesammten technischen Postdienst, sowohl in Beziehung 
auf den inneren Verkehr, als auf den Verkehr mit anderen Ländern; die praktische 
Fertigkeit in der unmittelbaren Anwendung dieser Vorschriften; 
die Telegraphentechnik und der Telegraphenbetriebsdienst und zwar Kenntniß der 
bei dem Bau und der Unterhaltung der Telegraphenleitungen angewendeten Kon- 
struktionen und der hiebei vorkommenden Arbeiten, Kenntniß der Telegraphen- 
apparate und Stromläufe, der Zusammensetzung und Unterhaltung der in 
Württemberg angewendeten Batterieen, des Verfahrens bei Störungen in den 
Stationen und den Leitungen, Kenntniß der Bestimmungen über Annahme, 
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