Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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haben. Ausnahmsweise können von dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
Postpraktikanten I. Klasse, welche bei der niederen Post= und Telegraphendienstprüfung 
das Zeugniß erster Klasse erlangt haben, sowie Eisenbahnpraktikanten I. Klasse, welche 
bei der niederen Eisenbahndienstprüfung das Zeugniß erster Klasse erlangt haben, auf 
ihr Ansuchen als Postreferendäre II. Klasse bestellt werden. 
Die Postreferendäre II. Klasse stehen im Verhältniß von im Staatsdienst beschäftigten 
Personen (Beamtengesetz Art. 118) und werden, wofern sie nicht schon einen Diensteid 
abgelegt haben, beeidigt. Sie genießen hinsichtlich ihrer Dienstleistungen amtlichen Glauben. 
8. 11. 
Die Postreferendäre II. Klasse haben behufs ihrer entsprechenden praktischen Aus- 
bildung ein Jahr lang bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen Probe- 
dienste zu leisten. 
Die näheren Vorschriften über die Art der Beschäftigung, die Ausbildung und die 
diätarische Verwendung der Postreferendäre II. Klasse werden durch das Ministerium 
der auswärtigen Angelegenheiten erlassen. 
B. Höhere Post= und Telegraphendienstprüfung. 
8. 12. 
Gegenstände der höheren Post- und Telegraphendienstprüfung sind: 
1) Volkswirthschaftslehre und Volkswirthschaftspflege in ihren Grundzügen, sowie 
in ihrer besonderen Anwendung auf Urproduktion, Handel, Gewerbefleiß, Verkehrs- 
mittel und Münzwesen; 
die Hauptgrundsätze des deutschen und württembergischen Staats= und Verwaltungs- 
rechts, insbesondere in Beziehung auf das Verkehrswesen; 
die Hauptgrundsätze des in Württemberg geltenden Privatrechts, insbesondere die 
für die Post= und Telegraphenverwaltung wichtigen Lehren des Sachenrechts und des 
Obligationen-, Handels= und Wechselrechts; die Hauptgrundsätze des Civilprozesses; 
4) die Hauptgrundsätze des Strafrechts und des Strafverfahrens; 
5) Entwicklung und Statistik der Posten und Telegraphen, vornemlich in Deutschland; 
Kenntniß der Herstellung und Unterhaltung der Postbetriebsmittel, der wichtigsten 
technischen Grundsätze über Telegraphenbau und Telegraphenunterhaltung, Tele- 
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