Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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welches von dem Nachsuchenden selbst zu verfassen und zu schreiben ist, hat die Angabe 
der persönlichen und der Familienverhältnisse des Nachsuchenden, eine kurze Darstellung 
des seitherigen Lebens- und Bildungsgangs, sowie die Erklärung zu enthalten, ob der 
Nachsuchende in den Eisenbahn- oder in den Post- und Telegraphendienst einzutreten 
und welchem Amt er zunächst zugetheilt zu werden wünscht. 
Dem Gesuch sind beizulegen: 
1) der Nachweis über das Lebensalter; Personen, welche das 25. Lebensjahr zurück- 
gelegt haben, werden nicht zugelassen, sofern sie nicht Militäranwärter sind; 
2) das Zeugniß eines öffentlich angestellten Arztes über Gesundheit und den Jahren 
angemessene, den Anforderungen des Diensts bei den Verkehrsanstalten entsprechende 
Körperbeschaffenheit und Rüstigkeit, sowie namentlich über normales Hör= und 
Sehvermögen; 
3) die Zeugnisse der von dem Nachsuchenden besuchten Lehranstalten über Fleiß, sitt- 
liches Verhalten und die in den einzelnen Unterrichtsfächern erworbenen Kenntnisse; 
4) zutreffendenfalls die militärischen Dienstpapiere; 
5) wenn der Nachsuchende die Schule schon längere Zeit verlassen hat, amtliche oder 
amtlich beglaubigte Zeugnisse über seine Beschäftigung und sein Verhalten in der 
Zwischenzeit; 
6) ein obrigkeitliches Zeugniß über das eigene Vermögen des Nachsuchenden oder das- 
jenige seiner Eltern; im Falle der Minderjährigkeit des Nachsuchenden die Erklä- 
rung seines Vaters oder Vormunds, daß dieser mit dem Eintritt des Nachsuchen- 
den in den Eisenbahn= oder den Post= und Telegraphendienst einverstanden, auch 
Willens und im Stande sei, demselben während des Fachbildungsdiensts, bezie- 
hungsweise bis zu seiner ständigen diätarischen Verwendung oder Anstellung, 
angemessenen Unterhalt zu gewähren, sowie für denselben eine Kaution von 1000 
zu stellen. 
Die für zulassungsfähig erkannten Nachsuchenden werden auf den bestimmten Prü- 
fungstermin vorgeladen. 8.4 
Die Prüfung umfaßt: 
1) deutsche Sprache; 
2) französische Sprache; 
3) lateinische, englische oder italienische Sprache (nach der Wahl des Kandidaten); 
4) Mathematik (Arithmetik und Geometrie);
	        
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