Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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X. Freie Hausestadt Bremen. 1#3. die Schule der Gebrüder F. und W. Glitza 
» daselbst, 
Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen. 4.. von F. L. Nirrnheim daseldßt,, 
15. des Dr. M. Olto daselbst 
XI. i d d . « 
Freie und Hanfestadt Hamburg 6. isroelitische Stistungsschule daselt, 
1y. .Talmud-Tora-Schule daselbst, 
18. . Realschule der reformirten Gemeindee da- 
selbst. 
f1. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, 
112. Dr. H. Bock (früher Dr. J. 
G. Fischer) daselbst, 
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugunisse 
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist. 
I. Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
· f2.DieGewerbcfchulezuSaarbrilcke11.3) 
Provinz Schleswig Holstein. 
“—2 » «2 II. Königreich Sachsen. 
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.) ##ie höhere Gewerbeschule zu Chenmitz) 
Berlin, den 23. April 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
2) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintutritts- 
prüfung bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prhfungsgegenstand. 
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirungig der 
ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben. 
4) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einerer von 
einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprlfung dargethan haben, daß sie den ersten (1¼½/ ährigen)!) und 
zweiten (Ijährigen) Kurfus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
	        
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