Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

MW  21.  403

Muster  17a  zu  8  89.
Erklärung  des  gesetzlichen  Vertreters  zu  dem  Viensteintritt  als  Einjährig-Freiwilliger.


Ich  ertheile  hierdurch  meinem  Sohne  Mündel
geboren  am  zur

meine  Einwilligung  zu  seinem  Diensteintritt  als  Einiährig=  Freiwilliger  und  erkläre  gleichzeitig
a)  daß  für  die  Dauer  des  einjährigen  Dienstes  die  Kosten  des  Unterhalts  mit  Einschluß
  der  Kosten  der  Ausrüstung,  Bekleidung  und  Wohnung  von  dem  Bewerber
getragen  werden  sollen;
b)  daß  ich  mich  dem  Bewerber  gegenüber  zur  Tragung  der  Kosten  des  Unterhalts
mit  Einschluß  der  Kosten  der  Ausrüstung,  Bekleidung  und  Wohnung  für  die
Dauer  des  einjährigen  Dienstes  verpflichte  und  daß,  soweit  die  Kosten  von  der
Militärverwaltung  bestritten  werden,  ich  mich  dieser  gegenüber  für  die  Ersatzpflicht
des  Bewerbers  als  Selbstschuldner  verbürge.

,  den  .  .19.

Vorstehende  Unterschrift  de
und  zugleich,  daß  der  Bewerber  de.  .  Aussteller.  der  obigen  Erklärung  nach  ..  en  Ver—
mögensverhältnissen  zur  Bestreitung  der  Kosten  fähig  ist,  wird  hiermit  obrigkeitlich  bescheinigt.
den  .  19
L.  S.

Anmerkung.  1.  Je  nachdem  die  Erklärung  unter  a  oder  unter  b  abgegeben
wird,  ist  der  Text  unter  b  oder  unter  a  zu  durchstreichen.

2.  Werden  die  unter  b  bezeichneten  Verbindlichkeiten  von  einem  Dritten  übernommen,

so  hat  dieser  eine  besondere  Erklärung  hierüber  in  folgender  Form  auszustellen:
Gegenüberden  geborenennn
zu.  HDdrer  sich  zu  seinem  Diensteintritt  als  Einjährig-Freiwilliger
melden  vil,  verpflichte  ich  mich  zur  Tragung  der  Kosten  des  Unterhalts  mit  Einschluß
der  Kosten  der  Ausrüstung,  Bekleidung  und  Wohnung  für  die  Dauer  des  einjährigen
Dienstes.  Soweit  die  Kosten  von  der  Militärverwaltung  bestritten  werden,  verbürge
ich  mich  dieser  gegenüber  für  die  Ersatzpflicht  des  Bewerbers  als  Selbstschuldner.

r  den  19

Vorstehende  Unterschrift  rc.  65