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Art. 43.
Ist die neue Zutheilung nach Art. 37 vollendet, so ist jedem betheiligten Eigenthümer
ein Zutheilungsauszug zu übergeben. Die Bestimmungen über die Form dieser Aus-
züge erfolgen im Verordnungswege.
Der Zutheilungsplan sammt Tabellen und Akten ist zur öffentlichen Einsichtnahme
für die Dauer von mindestens zwei Wochen aufzulegen.
Art. 44.
Zu der Schlußtagfahrt, welche von dem Oberamt mindestens zwei Wochen zuvor
öffentlich bekannt zu machen ist, sind die betheiligten Grundeigenthümer beziehungsweise
deren Vertreter und sämmtliche bis dahin bekannt gewordene berechtigte Dritte (Art. 52)
speziell, soweit dies nicht thunlich, durch öffentliche Aufforderung unter Hinweisung auf
die erfolgte Auslage des Zutheilungsplans (Art. 43) einzuladen.
Ueber die Eröffnung der Ladung sind Bescheinigungen zu den Akten zu bringen.
Wenn die öffentliche Bekanntmachung vorschriftsmäßig stattgefunden hat, steht Nie-
mand der Einwand zu, daß er nicht eingeladen worden sei.
Grundeigenthümer, welche bei dem Unternehmen zwar nicht im Sinne dieses Ge-
setzes (Art. 4 u. 5) betheiligt sind, deren Verhältnisse aber durch dasselbe in irgend einer
Weise geändert werden sollen, sind gleichfalls berechtigt, in der Schlußtagfahrt Einwen-
dungen gegen den Zutheilungsplan geltend zu machen.
Spätere Einwendungen gegen den Zutheilungsplan, sowie gegen die in Gemäßheit
desselben erfolgte Ausführung der Feldbereinigung sind ausgeschlossen. Auf diesen Rechts-
nachtheil ist bei Erlassung der Bekanntmachung (Abs. 1) ausdrücklich hinzuweisen.
Art. 45.
In der von dem Oberamtmann oder dessen gesetzlichem Stellvertreter zu leitenden
Schlußtagfahrt, bei welcher der Zutheilungsplan, soweit erforderlich, von der Vollzugs-
kommission zu erläutern ist, können Einwendungen jeder Art, ausgenommen solche, welche
gegen die Beiziehung oder Nichtbeiziehung zum Unternehmen (Art. 4 u. 5) und die Fest-
stellung der Grenzen der Bereinigungsfläche oder gegen die Größe und den Werth der
eingeworfenen Fläche gerichtet sind, vorgebracht werden. Soweit es der Vollzugs-
kommission nicht gelingt, die Einwendungen zu beseitigen, sind dieselben sofort zu Protokoll