Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche 
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Verzeichniß. 
I. Königreich Preußen. b. Privat-Lehranstalten. 
a. Oeffentliche Lehranstalten. 17. Das Knaben-Institut des Dr. Künller (früher 
+1. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künk- 
12. O Brieg, ler und Dr. Burkart) zu Biebrich, 
13. *l* Cleve, 18. die Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, 
4. O Doahme, 19. das Erziehungs-Institut von W. Brötz (früher 
5. - -Eldena, Ruoff-Hassel) zu Frankfurt a. Main, 
16. - -Flensburg, f20.dieLehrsundErziehunggsAnstaltdeBDLLL 
7. - sheiligenbeih Koch(frllherSchenck-qunier)zuFtieds 
f8.- - Herford, richsdorf bei Homburg,) 
9. O"c Hildesheim, 121. das Erziehungs-Institut von Karl Harrach zu 
110. - -Liegniy, St. Goarshausen, 
11. - -Llldinghausen, f22.diekatholischeKnaben-Unterrichts-undErs 
12. Oc . Marggrabowa ziehungs-Anstalt von Gerhard Loben zu 
in Ostpr., Kemperhof bei Coblenz,) 
13. *. Marienburg in 283. . Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lich- 
Westpr., terfelde bei Berlin, 
114. "D *. Samter, 124. . Handelsschule des Dr. Lindemann (früher 
15. "c Spchivelbein in Nölle) zu Osnabrück, 
Pomm., 25. das Erziehungs-Institut des Dr. Franz Knicken- 
16. - -Weilburg. berg (früher J. Knickenberg sen.) zu Telgte. 
  
1) Die mit einem t bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
1) Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1886. 
5) Die Verleihung der Militärberechtigung hat nuur bis zum Ostertermin 1887 einschließlich Geltung.
	        
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