Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

185 
X 14. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Mai 1886. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Erlassung tines reribirten Statuts für 
die Lehramtskandidaten des evangelisch-theologischen Seminars in Tübingen. Vom 6. Mai 
  
verfügung des Ministeriums des firchen- und Schulweseus, 
betreffend die Erlassung eines revidirten Statuts für die Kehramtskandidaten 
des evangelisch-theologischen Leminars in Tübingen. 
Vom 6. Mai 1886. 
Die in der Ministerialverfügung vom 2. März 1876 (Reg. Blatt S. 93 ff.) ertheilten 
Vorsckriften über die Heranbildung von Lehramtstandidaten innerhalb des evangelisch- 
theolozischen Seminars in Tübingen sind auf Grund der seitdem gemachten Erfahrungen 
nach Vernehmung der Ministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen und der 
evangtlisch-theologischen Fakultät in Tübingen in einigen Punkten theils abgeändert, theils 
ergänft worden. 
An die Stelle derselben treten hiernach folgende Bestimmungen: 
S. 1. 
Unter den Zöglingen des evangelisch-theologischen Seminars in Tübingen wird all- 
jährlih einer dem Bedürfniß des Lehrdienstes entsprechenden Zahl, welche in der Regel 
5—7 nicht übersteigen wird, Gelegenheit gegeben, sich auf ein höheres Lehramt entweder 
im hunanistischen oder im realistischen Fache methodisch vorzubereiten. 
Die Aufnahme von Seminaristen unter die Lehramtskandidaten ist je von einer 
besonteren Erlaubniß der Königlichen Kultministerialabtheilung für Gelehrten= und Real- 
schuler abhängig und durch das Vorhandensein der erforderlichen Fähigkeiten bedingt.
	        
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