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Die Vorlesungen, welche die Lehramtskandidaten zu hören haben, richten sich
im allgemeinen nach den Anforderungen, welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienst-
prüfungen (vergl. die Ministerialverfügungen vom 20. Juli 1864 und vom 28. Novem-
ber 1865) gemacht werden. Insbesondere wird von denjenigen Lehramtskandidaten, welche
zugleich Theologie studiren, erwartet, daß sie während des ordentlichen vierjährigen
Seminarkurses mindestens acht in das gewählte Lehrfach einschlagende Vorlesungen aus
dem Kreise der für die Nichttheologen obligaten Vorlesungen (s. unten) mit allem Fleiße
hören, und sofern sie auf eine philologische Lehramtsprüfung sich vorbereiten, das philo-
logische Seminar als ordentliche Mitglieder in zwei auf einander folgenden Semestern,
als Zuhörer in zwei weiteren Semestern besuchen. Die Reallehramtskandidaten, welche
zugleich Theologie studiren, und nur die Reallehrerprüfung erstehen wollen, haben neben
dem Besuch der in ihr Fach einschlagenden Vorlesungen während ihres ganzen Seminar-
kurses sich im Freihand= und Linearzeichnen zu üben, und das Studium neuerer Sprachen,
insbesondere des Französischen und Englischen zu betreiben, sowie an den Uebungen des
Seminars für neuere Sprachen und an den Uebungen des mathematisch-physikalischen
Seminars je in mindestens zwei zusammenhängenden Semestern als ordentliche Mitglieder
und dabei jedenfalls auch an den Uebungen in der Experimentalphysik sich zu betheiligen.
S. 7.
Die Nichttheologen sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens drei volle
Vorlesungen zu hören; zu diesen gehören:
1. Für die philologischen Lehramtskandidaten, welche eine Präceptorats-
prüfung erstehen wollen, Vorlesungen über Encyklopädie und Methodologie der Philologie,
lateinische und griechische Grammatik, Prosodie und Metrik, griechische und römische
Literaturgeschichte, Staats-- und Privatalterthümer, zwei Vorlesungen über politische
Geschichte und eine über deutsche Literaturgeschichte, und über deutsche Grammatik. Die
Professoratskandidaten haben die gleichen Vorlesungen mit Ausnahme der letztgenannten
zu hören, hiezu kommen noch für dieselben Kunstgeschichte und Kunstmythologie, die auch
den Präceptoratskandidaten empfohlen werden, sowie für beide Kategorieen philologischer
Lehramtskandidaten sechs exegetische Vorlesungen und der Besuch des philologischen Semi-
nars in sechs zusammenhängenden Semestern, während welcher sie nach der in diesem
Seminar vorgeschriebenen Ordnung und Reihenfolge als Zuhörer und sofort als ordent-
liche Mitglieder an den im untern und obern Kurs eingeführten Uebungen und Aufgaben,