Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Die Vorlesungen, welche die Lehramtskandidaten zu hören haben, richten sich 
im allgemeinen nach den Anforderungen, welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienst- 
prüfungen (vergl. die Ministerialverfügungen vom 20. Juli 1864 und vom 28. Novem- 
ber 1865) gemacht werden. Insbesondere wird von denjenigen Lehramtskandidaten, welche 
zugleich Theologie studiren, erwartet, daß sie während des ordentlichen vierjährigen 
Seminarkurses mindestens acht in das gewählte Lehrfach einschlagende Vorlesungen aus 
dem Kreise der für die Nichttheologen obligaten Vorlesungen (s. unten) mit allem Fleiße 
hören, und sofern sie auf eine philologische Lehramtsprüfung sich vorbereiten, das philo- 
logische Seminar als ordentliche Mitglieder in zwei auf einander folgenden Semestern, 
als Zuhörer in zwei weiteren Semestern besuchen. Die Reallehramtskandidaten, welche 
zugleich Theologie studiren, und nur die Reallehrerprüfung erstehen wollen, haben neben 
dem Besuch der in ihr Fach einschlagenden Vorlesungen während ihres ganzen Seminar- 
kurses sich im Freihand= und Linearzeichnen zu üben, und das Studium neuerer Sprachen, 
insbesondere des Französischen und Englischen zu betreiben, sowie an den Uebungen des 
Seminars für neuere Sprachen und an den Uebungen des mathematisch-physikalischen 
Seminars je in mindestens zwei zusammenhängenden Semestern als ordentliche Mitglieder 
und dabei jedenfalls auch an den Uebungen in der Experimentalphysik sich zu betheiligen. 
S. 7. 
Die Nichttheologen sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens drei volle 
Vorlesungen zu hören; zu diesen gehören: 
1. Für die philologischen Lehramtskandidaten, welche eine Präceptorats- 
prüfung erstehen wollen, Vorlesungen über Encyklopädie und Methodologie der Philologie, 
lateinische und griechische Grammatik, Prosodie und Metrik, griechische und römische 
Literaturgeschichte, Staats-- und Privatalterthümer, zwei Vorlesungen über politische 
Geschichte und eine über deutsche Literaturgeschichte, und über deutsche Grammatik. Die 
Professoratskandidaten haben die gleichen Vorlesungen mit Ausnahme der letztgenannten 
zu hören, hiezu kommen noch für dieselben Kunstgeschichte und Kunstmythologie, die auch 
den Präceptoratskandidaten empfohlen werden, sowie für beide Kategorieen philologischer 
Lehramtskandidaten sechs exegetische Vorlesungen und der Besuch des philologischen Semi- 
nars in sechs zusammenhängenden Semestern, während welcher sie nach der in diesem 
Seminar vorgeschriebenen Ordnung und Reihenfolge als Zuhörer und sofort als ordent- 
liche Mitglieder an den im untern und obern Kurs eingeführten Uebungen und Aufgaben,
	        
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