Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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damit für die spezielle Einschätzung behufs der Kontrolle möglichst sichere Anhaltspunkte 
gewonnen werden (Klassenmuster). 
Ueber die Klassenbildung ist ein Protokoll aufzunehmen. 
8. 32. 
Hauptrücksichten für die Klassenbildung. 
Bei der Klassenbildung sind folgende Umstände zu berücksichtigen: 
1— 
vo 
. die Entstehungsart des Bodens (ob durch Anschwemmung oder Verwitterung, aus 
welchen Gesteinsarten u. s. w.); 
die Beschaffenheit der Ackerkrume 
a) nach ihrer Zusammensetzung (aus Thon, Sand, Kalk, Humus u. s. w.), 
b) nach ihren Formbestandtheilen (feine Erde, Steine, Wurzelreste u. s. w.), 
0) nach ihrer Tiefgründigkeit; 
. die Beschaffenheit des Untergrunds 
a) in Beziehung auf seine Bestandtheile, 
b) in Beziehung auf sein Verhalten zu Grund= und Tagwasser; 
. die Lage des Bodens 
a) nach der Himmelsgegend, 
b) ob hoch oder tief, 
I) ob eben oder geneigt. 
§. 33. 
Einschätzung der Bereinigungsfläche in Klassen. 
Bonitirungsabschnitte. 
Nach vollendeter Klassenbildung wird die gesammte Bereinigungsfläche in die aufge- 
stellten Klassen eingeschätzt, wobei weder auf Eigenthumsgrenzen, noch auf Regelmäßig- 
keit der Figur irgend Rücksicht genommen, sondern nur jeweilig ermittelt wird und zwar 
erforderlichen Falls durch Probelöcher, wie weit die gleiche Bodenbeschaffenheit sich er- 
streckt. 
Die Vollzugskommission hat das Recht, Ackerfeld, welches sich nach Lage oder Be- 
schaffenheit besser zu Wiesland eignen würde, unter Wiesland aufzunehmen und umge- 
kehrt unter denselben Voraussetzungen Wiesland unter Ackerfeld. 
Jede zusammenhängende Fläche, welche derselben Klasse angehört, bildet einen be-
	        
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