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Wiesen, und Wiesland, welches sich besser zu Ackerland eignet oder vereinzelt im Acker-
land liegt, zur Masse des Ackerlands geschlagen werden kann (vergl. S. 39).
S. 57.
Zutheilungsentwurf.
Die Fertigung des Zutheilungsentwurfs ist nach Art. 36 Abs. 3 des Gesetzes Auf-
gabe des Feldmessers. Hiebei sind neben dem Grundsatz, daß bei allen Betheiligten eine
vollständige Ausgleichung des alten und neuen Besitzstands erfolgen soll, die Vorschriften
des Art. 36 Abs. 3 und Art. 37 des Gesetzes genau zu beachten.
Handelt es sich bei einer neuen Feldeintheilung zugleich um Zusammenlegung, so
ist darauf Bedacht zu nehmen, soweit es ohne erhebliche Beeinträchtigung entgegenstehender
anderweitiger Interessen thunlich ist,
a) kleinen Grundeigenthümern ihren Ersatz an Grund und Boden in der Nähe
ihres Wohnorts zuzutheilen, «
b) denjenigen, welche schon bisher in einem Theil der Markung zusammenhängende
größere Flächen inne hatten, dort ihren Grundbesitz anzuweisen.
Auch in denjenigen Fällen, in welchen die Zusammenlegung nicht eigentlicher Zweck
der Feldbereinigung ist, sollen in Gemäßheit des Art. 36 Abs. 3 des Gesetzes Wünsche
der einzelnen Betheiligten auf Parzellenverminderung wenn irgend möglich erfüllt werden.
Bevor der Feldmesser mit seiner Arbeit beginnt, hat die Vollzugskommission die
Hauptgrundsätze, nach welchen er bei der Zutheilung zu verfahren hat, zu berathen und
festzustellen.
Der ausgearbeitete Zutheilungsentwurf ist von der Vollzugskommission genau zu
prüfen und erforderlichen Falls in wiederholten Sitzungen richtig zu stellen.
S. 58.
Geldentschädigungen.
Die Größe der nach Art. 37 Ziff. 3 und erforderlichenfalls nach Art. 27 Satz 2 des
Gesetzes zu bemessenden Geldentschädigungen, welche den einzelneu Grundeigenthümern
von der Vollzugskommission zuzuerkennen bezw. aufzuerlegen sind, richtet sich nach der
Größe des, billiger Erwägung zu unterstellenden, Vortheils oder Nachtheils, welcher aus
der Abtretung oder Zutheilung von Grundstücken der fraglichen Art, bezw. aus der
Aenderung in den Dienstbarkeitsverhältnissen erwächst.