Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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in Oberurbach, Oberamts Schorndorf, auf Grund der vorgelegten Statuten und unter 
dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 29. Oktober 1886. 
« Hölder. 
Bekannimachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend das Erlöschen der juristischen Persönlichkeit des Vereins der evangelischen ücherstiftung 
in Stuttgart. Vom 29. Oktober 1886. 
Da die dem Verein der evangelischen Bücherstiftung in Stuttgart vermöge König-= 
licher Entschließung vom 20. Oktober 1866 (Reg. Blatt 1866, S. 244) verliehene juristische 
Persönlichkeit in Folge der freiwilligen Auflösung, beziehungsweise des Aufgehens dieses 
Vereins in der „evangelischen Gesellschaft“ erloschen ist, so wird dies zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 29. Oktober 1886. 
Hölder. 
Verfügung des Finanzministerinms, 
betreffend dir Erweiterung der Zuständigkeit des Zollamts Tuttlingen. 
Vom 30. September 1886. 
Nachdem dem Zollamt Tuttlingen, Hauptzollamts Friedrichshafen, die unbeschränkte 
Befugniß zur zollamtlichen Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden 
Waarensendungen nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinsgollgesetzes ertheilt 
worden ist, wird dies unter Bezugnahme auf §. 131 des Vereinszollgesetzes mit dem 
Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegenwärtige Verfügung mit dem 
1. Oktober d. Is. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 30. September 1886. 
Renner. 
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Gedruckt bei G. Hassel brink (Chr. Scheufele).
	        
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