Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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M 27. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 20. November 1886. (5ö0 
Inhalt. 
K. Verordnung, betreffend die Umzugskosten der Beamten. Vom 9. November 1886. — Bekanntmachung der Mini- 
sterien der Justiz, des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die staatliche Anerkennung der 
barmherzigen Schwestern von dem dritten Orden des h. Franziskus von Assisi mit dem Mutterhause in 
Reute, Oberamts Waldsee, und die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an diese Kongregation. Vom 
2. November 1886. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Re- 
gierungsblatt und für das Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1887. Vom 14. November 1886. 
  
Königliche Verordnung, betreffend die Umzugskosten der Bramten. 
Vom 9. November 1886. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Ausführung des Art. 19 Abs. 3 des Gesetzes vom 28. Juni 1876, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Staatsbeamten sowie der Angestellten an den Latein= und Real- 
schulen, (Reg. Blatt S. 211) verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres 
Staatsministeriums, wie folgt: 
S. 1. 
Der Ersatz der Umzugskosten, welcher den unter Art. 1 des Beamtengesetzes fallenden 
Beamten im Fall ihrer mit einem Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes verbundenen Ver- 
setzung auf eine andere Stelle dann zu gewähren ist, wenn sie nicht selbst um eine solche 
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