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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche.
an. Höhere BHürgerschulen.
I. Königreich Preußen. , II. Großherzogthum Hessen.
Rheinprovinz. " -Die höhere Bürgerschule zu Heppenheim a. d.
Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule mit Fach. Bergstraße
klassen) zu Barmen (C. a. aa. I. 17. a. a. O.).
(bb. Andere Lehranstalten.)
b. Privat-Lehranstalten.)
2. die realistische Abtheilung der Privat-Lehranstalt
Königreich Württemberg. von Karl Widmann (früher Rauscher) daselbst.
s 1. Die höhere Handelsschule von Martin Scheck Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender
zu Stuttgart. "/ Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt,
Anmerk. Die früher bis zum 1. Okto- welche am Schlusse des Schuljahres 1885/86
ber 1886 zuerkannte Militärberechtigung ist bis die ordnungsmäßig abgehaltene Abgangs-
auf Weiteres verlängert worden. prüfung bestanden haben.
Berlin, den 4. November 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Bekanntmachung.
Den nachbezeichneten Lehranstolten:
I. der Privat-Handelsschule des Dr. Konrad Tolle (früher Dr. Naegler) zu Offenbach a. Main,
4 2. der Privat-Lehranstalt des Pastors D. A. Skerl (früher Dr. Günther) zu Braunschweig,
3. der Jakobson-Schule des Dr. Emil Philippson zu Seesen
ist provisorisch, und zwar der unter Ziff. 1. aufgeführten Anstalt auf die Dauer von drei
Jahren (bis zum Michaelistermin 1889 einschl.), der unter Ziff. 2. aufgeführten Anstalt für die
Prüfungstermine Michaelis 1886 und Ostern 1887, gestattet worden, Zeugnisse über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu
ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aussichtsbehörde genehmigten Reglements in
im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche
das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
hDie mit einem f#bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.