Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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Gleichzeitig wird der den Anstalten unter Ziff. 1. und 3. verliehenen Berechtigung rück- 
wirkende Kraft zu Gunsten derjenigen Zöglinge beigelegt, welche die an der Anstalt unter 
1. im Mai, an der Anstalt unter 3. zu Michaelis d. J. abgehaltene Entlassungsprüfung be- 
standen haben. — 
Die in dem Verzeichnisse vom 13. April d. J. (S. 107)“ unter XII. 2. aufgeführte „höhere 
katholische Schule an St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. Els." führt die Bezeichnung 
„das Privat-Gymnasium bei St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. Elf." 
Berlin, den 4. November 1886. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
* Reg. Blatt S. 179.9 
Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Grenzsteneramte. 
Vom 24. November 1886. 
Infolge der Betriebseröffnung der Eisenbahn von Freudenstadt nach Schiltach ist 
an der Station Loßburg-Rodt zur Kontrollirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr der- 
jenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer 
oder einer Übergangssteuer unterliegen, ein Grenzsteueramt errichtet worden. 
Stuttgart, den 24. November 1886. 
Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.)
	        
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