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Eisenbahndienst s. Staatedienst.
Eisenbahnen. Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands, die Signalordnung für die
Eisenbahnen Deutschlands und die Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisen-
bahnen Deutschlands. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Ab-
theilung für die Verkehrsanstalten, vom 25. Februar 1886. 27.
Equitable, Lebensversicherungsgesellschaft in New-York. Zaulassung derselben
zum Geschäftsbetrieb in Württemberg. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom
1. März 1886. 78.
Explosive Stoffe. Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte. Verfügung der
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und des Kriegswesens vom
1. März 1886. 87.
Evangelisch-theologisches Seminar in Tübingen. Erlassung eines revidirten Statuts
für die Lehramtskandidaten dieses Seminars. Verfügung des Ministeriums des Kirchen-
und Schulwesens vom 6. Mai 1886. 185.
Evangelischer Verein in Ebingen, Oberamts Balingen s. Juristische Persönlichkeit.
F.
Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses. Gesetz vom 8. März 1886,
betreffend einen Beitrag an Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württem-
berg zur häuslichen Einrichtung 2c. aus Anlaß Seiner Wiedervermählung. 79.
Familienstatut. Errichtung eines Familienfideikommisses durch den verstorbenen Freiherrn Karl
Friedrich Kuno von Wiederhold, Generallieutenant und Staatsminister a. D. in Ludwigsburg.
Bekanntmachung der Civilkammer des Landgerichts Rotlweil vom 1. Dezember 1886. 372.
Feldbereinigung Gesetz vom 30. März 1886. 111.
Vollziehung dieses Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1886. 253.
s. auch Centralstelle.
Floßordnung (. Neckarschifffahrt.
G.
Gebäudebrandschadensumlage für das Jahr 1887. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 26. November 1886. 371. .
Gemeindeangehörigkeit. Bekanntmachung vom 30. März 1886, betreffind den Wortlaut des
Artikel 6 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit. 145.
Gewichtswesen (. Aichwesen.
Grenzsteuerämter. Errichtung eines Grenzsteueramts. Verfügung des Finanzministeriums vom
24. November 1886. 362.