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Ergänzung der Ausführungsvorschriften zu dem Reichsgesetz wegen Erhebung von Reichs-
stempelabgaben. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 24. Mai 1886. 207.
Kontrolle des Durchfuhrverkehrs mit vereinsländischem Wein und Obstmost. Verfügung
des Finanzministeriums vom 9. August 1886. 321.
Errichtung eines Grenzsteueramts. Verfügung des Finanzministeriums vom 24. November
1886. 362.
T.
Telegraphenwesen. Ausgabe einer Telegraphenordnung für Württemberg. Verfügung des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom
1. Juli 1886. 229.
Trauerlaubnißscheine. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz wegen
gegenseitigen Verzichts auf die Beibringung von Trauerlaubnißscheinen. Bekanntmachung
der Ministerien der Justiz und des Innern vom 28. Juli 1886. 319.
Truppenverpflegung s. Militärwesen.
U.
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Aus-
führung dieser Anordnung gefallene Thiere sowie der Entschädigung für an Milzbrand ge-
fallene Thiere im Jahre 1886. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 9. März
1886. 82.
der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf das Etatsjahr u aVerfl-
gung des Steuerkollegiums vom 12. April 1886. 147.
des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1887. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 26. November 1886. 371.
Umzugskosten der Beamten. Koönigliche Verordnung vom 9. November 1886. 347.
Unfallversicherung. Bildung von Berufsgenossenschaften. Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern vom 30. April 1886. 180.
Unfallversicherungspflicht von Arbeitern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf
die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
vom 22. Juni 1886. 210.
Universität Tübingen. Erlassung eines revidirten Statuts für die Lehramtskandidaten des
evangelisch-theologischen Seminars in Tübingen. Verfügung des Ministeriums des Kirchen-
und Schulwesens vom 6. Mai 1886. 185.
V.
Verbrauchsabgaben. Ermäschtigung der Stadtgemeinde Wangen zu Erhebung einer örtlichen
Verbrauchsabgabe von Bier. Königliche Verordnung vom 15. November 1886. 355.