Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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7a. Der Zug soll halten (Haltsignal). 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm Rothes Licht der Signallaterne 
wagrecht gestellt. des Telegraphenmastes. 
  
Die optischen Signale am Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung „Halt"“ 
zeigen müssen, sind wie folgt zu geben: 
8. Freie Fahrt. 
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm 
schräg nach oben gerichtet (unter 
einem Winkel von etwa 45 Grad). 
9 bei Dunkelheit: 
Swreies Licht der Signallaterne. 
    
9. Halt. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Rechtsseitiger Telegraphenarm Rothes Licht der Signallaterne. 
wagerecht. 
II. Signale auf und vor den Stationen. 
a. Die akustischen Signalemit der Stationsglocke. 
10. Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch " Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag. 
Erlaubniß zum Einsteigen. « 
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge. 
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge.
	        
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