Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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II. Vom K. Finanzministerium sind die Befugnisse der Aufsichtsbehörde und der 
höheren Verwaltungsbehörde bei der Krankenkasse für die Bleich= und Appreturanstalt 
in Weissenau bei Ravensburg 
— der K. Oberrechnungskammer übertragen worden. 
III. Vom K. Preußischen Kriegsministerium sind für die bei Festungsbauten in 
Ulm zu errichtenden Krankenkassen die Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtsbehörde 
der Kaiserlichen Fortifikation in Ulm, diejenigen der höheren Verwaltungsbehörde der 
K. Preußischen Festungsinspektion, für die Krankenkassen bei dem Kaiserlichen Artillerie= 
depot die Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtsbehörde der K. Preußischen Artillerie- 
depotinspektion, diejenigen der höheren Verwaltungsbehörde dem Allgemeinen Kriegs- 
departement des K. Preußischen Kriegsministeriums übertragen worden. 
Für die bei den Betrieben und Bauten im Bereich der Württembergischen Heeres- 
verwaltung zu errichtenden Krankenkassen sind vom K. Kriegsministerium die Befugnisse 
und Obliegenheiten der Aufsichtsbehörde der K. Korpsintendantur übertragen, diejenigen 
der höheren Verwaltungsbehörde werden von dem K. Kriegsministerium und zwar je von 
der Okonomieabtheilung, Militärabtheilung oder Militärmedizinalabtheilung bezüglich der 
zu ihrem Ressort gehörenden Kassen wahrgenommen. 
Stuttgart, den 13. Jannar 1886. 
Hölder. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr Scheufelle).
	        
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