Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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M 6. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 11. März 1886. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 7. März 1886. — Bekanntmachung 
des Justizministeriums, betreffent die isih einn iis Mitglirdt des musikalischen Sachverständigenvereins für 
Württemb berg, Baden und Hessen. Vom 5. ekanntmachung des Ministeriums des Innern, be- 
treffend die s bebensversicherongsgesellschaft 66 in New-York. Vom 1. März 1 
Königliche Verordnung, betreffend die Einbernsung der Ständeversammlung. 
Vom 7. März 1886. 
Karl, oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, die Stände- 
versammlung auf 
Freitag, den 12. März dieses Jahres 
zur Eröffnung des Landtags in Unsere Haupt= und Residenzstadt Stuttgart einzu- 
berufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 
Donnerstag, den 11. März dieses Jahres 
sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legitimiren. 
Unser Staatsminister des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Rizza, den 7. März 1886. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Hölder. Steinheil. Sarwey.
	        
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