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die Buchhalter an den gerichtlichen Strafanstalten,
die Hausmeister, Oberaufseher, Aufseher (einschließlich der zu denselben ein—
gereihten Hauswundärzte und Lazarethgehilfen) an den gerichtlichen Straf—
anstalten, sowie an amtsgerichtlichen Gefängnissen, soweit sie nicht dem
Landjägerkorps angehören.
III. Im Departement der auswärtigen Angelegenheiten:
bei der Eisenbahn= und Dampfschifffahrtsverwaltung:
die Bureau= und Betriebsinspektionsassistenten, die Bahnhofverwalter II. Klasse,
die Bahnmeister, die Werkführer in Eisenbahnwerkstätten und beim tech-
nischen Bureau, die Buchhalter der Hauptmagazins= und Montirungs-
verwaltung und der Dampfschifffahrtsverwaltung, die Güter= und Gepäck-
abfertigungsbeamten, die Bahnhofkassiere, der Materialverwalter bei der
Hauptmagazinsverwaltung,
wenn sie die höhere Dienstprüfung nicht erstanden haben;
der Vorstand der Inventarverwaltung, die Werkstättebuchhalter, Güterexpeditions-
kassiere und Stationsmaterialverwalter,
die Oberzugmeister,
die Stationsmeister und Billetkassiere,
die Expedienten,
die Bahnhofoberaufseher, Aufseher, Portiers,
die Lokomotivführer, Zugmeister, Kondukteure, Wagenwärter und Wagen-
revidenten,
die Schiffskapitäne, der Werftmeister, die Maschinisten, Steuermänner und
Schleppschiffführer der Bodenseedampfschifffahrtsverwaltung,
der Dampfschifffahrtsverwaltungsdiener;
bei der Post= und Telegraphenverwaltung:
die Postverwalter und Postassistenten, der Assistent des Telegrapheninspektors,
der Verwalter und die Werkführer der Telegraphenwerkstätte,
wenn sie die höhere Dienstprüfung nicht erstanden haben;
die Buchhalter der Drucksachenverwaltung und der Telegraphenwerkstätte,
der Kassenassistent der Oberpostkasse und der Bureanassistent der Druckerei,