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V. Im Departement des Kirchen- und Schulwesens:
a) Unterrichts- und Erziehungsanstalten:
bei der Universität:
die Sprachlehrer, Musiklehrer, Zeichenlehrer, Reitlehrer, sodann
der Tanzlehrer, der Fechtmeister, der Turnlehrer, ferner
der Universitätsaktuar, der Universitätskopist, die Bibliothekassistenten, die Pro-
sektoren, der Präparator am zoologischen Kabinett, die Assistenzärzte und
Hausmeister an den verschiedenen Kliniken, der Gärtner, der Mechanikus
an dem technologischen und dem physikalischen Institut, endlich
die Pedellen und die Diener bei den Universitätsinstituten;
bei den höheren theologischen Seminarien:
die Hausmeister und Unteraufseher (Thorwarte) an dem evangelisch-theologischen
Seminar und an dem Wilhelmsstift in Tübingen;
bei den landwirthschaftlichen Anstalten:
die an der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim angestellten Fach- und
Hilfslehrer, Stationschemiker, Buchhalter, Aufseher, Gärtner, Hausmeister,
Diener,
die an der Thierarzneischule angestellten Fachlehrer (einschließlich des Lehr-
schmieds), Hilfslehrer, Diener,
die Fach= und Hilfslehrer an den Ackerbauschulen und an der Weinbauschule,
mit Einschluß des Weingartmeisters und Gärtners,
diejenigen Vorstände und Landwirthschaftslehrer an den landwirthschaftlichen
Winterschulen, welche zugleich als landwirthschaftliche Sachverständige und
Wanderlehrer (Landwirthschaftsinspektoren oben IV) angestellt sind;
bei den technischen Unterrrichtsanstalten:
die am Polytechnikum angestellten Fach= und Hilfslehrer, sowie der Verwaltungs-
assistent, der Unterbibliothekar, der Mechaniker, der Modellschreiner, der
Gärtner, der Hilfsarbeiter an der Materialprüfungsanstalt (Mechaniker)
und die Diener,
die an der Baugewerkeschulelangestellten Fach- und Hilfslehrer, sowie der Diener,
die Hauptlehrer an den gewerblichen Fortbildungsschulen;