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es in Sachsen unter der Ministerherrschaft des Grafen Bruͤhl, von
1740 bis 1756, wo alle Schriften streng bewacht, sehr viele Briefe
aufgefangen und aufgebrochen wurden und auch das unbedeutendste,
zweideutige Wort ins Gefaͤngniß oder auf den Koͤnigstein fuͤhrte. So
war es aber auch wieder in den Tagen der franzoͤsischen Herrschaft,
von 1807 bis 1813. Der heutige Tag erinnert uns vorzugsweise
an die empoͤrende Knechtschaft, in welcher Worte und Handlungen
damals standen. Denn den 28. November 1811 ward ein geschärftes
Geseb ausgegeben, daß alle gedruckten Werke der strengsten Untersuchung
unterliegen und alle etwa auffälligen, freisinnigen oder tadelnden
Aeußerungen scharf geahndet werden sollten. Ueberall im Lande spähten
französische Spione, zu welchem Geschäft sich auch leider mancher
Sachse hergab; überall wurde die Correspondenz (der Briefwechsel)
ängstlich bewacht, und die Briefe wurden erbrochen; Männer, die sich
nur irgend ein freimüthiges Wort erlaubt hatten, wurden unter Aufsicht
gestellt, oder fortgeführt, oder — wie es wenigstens in Baiern
mit dem Buchhändler Palm geschah — vom Kriegsgericht zum Tode
verurtheilt. Unsere Zeitung in Leipzig durfte nur melden, was für
die französischen Gewalthaber angenehm oder belobend war. An den
öffentlichen Vergnügungsorten sah man Freunde gruppenweise beisammensiben
und über die unschuldigsten Dinge heimlich sprechen, weil
auch ins unbefangenste Gespräch sich doch vielleicht ein verfängliches
Wort mischen konnte. Eltern und Freunde hörte hörte man täglich
mahnen, ja die Zunge zu bewahren und stillzuschweigen damit nicht
Unheil und Untersuchung daraus entstehe. Kurz, es war eine Zeit,
wo nur die Waffen klirrten, die Geister aber in Schlaf gebannt wurdenz
eine Zeit, wo man nur auf den Wink gehorchen, schaffen, leisten
mußte, nicht aber zu fragen wagen durfte; eine Zeit, wo Geistesaufflug
und Wissenschaft gehemmt, Verrätherei aber und Spionenwesen
gefördert, Gemein= und Brudersinn getödtet wurde. Möge solche
Trauerzeit nie wiederkehren! Mögen des Landes Fürsten nie wieder
in so knechtische Abhängigkeit von einem Mächtigen gerathen, der das
Fortbestehen seiner flüchtigen Erdenherrschaft in Geisteslähmung und
Gewissenszwange zu finden wähnt!
29. November.
Drinz Lieschen.
Als im Jahre 1717 der Sohn August's des Starken noch als
Kurprinz auf Reisen war, unterstand sich eine arme Zeugmacherstoch-