Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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M 40. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 22. November 1887. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des K. Staatsministeriums, betreffend die Berichtigung des Textes des Gesezes vom 24. Mai 1887 
über die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außerordentliche Bedürfnisse der Eisenbahn- 
verwaltung in der Finanzperiode 1887/89. Vom 5. November 1887. Bekannimachung des Ministeriums der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betreffend die Konzessionsertheilung zum 
Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn von Ravensburg nach Weingarten. Vom 15. November 1887. — 
Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, belreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 1. November 1837. 
  
Lekanntmachung des fK. Staatoministeriums, 
betreffend die gerichtigung des Tertes des Gesetzes vom 24. Mai 1337 über die Leschaffung von 
Geldmitteln für den Eisenbahnbau sowie für auherordentliche Bedürfnisse der 
Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 1387/99. 
Vom 5. November 1887. 
Mit Höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 3. d. M. wird 
hiemit der in der Nummer 15 des Regierungsblatts S. 139 f. verkündete Text des 
Gesetzes vom 24. Mai 19887, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisen- 
bahnbau sowie für außerordentliche Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung in der Finanz- 
periode 1887/89, dahin berichtigt, daß in Art. 3 anstatt des Absatzes 2 die nachstehenden 
Absätze 2 und 3 zu setzen sind:
	        
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