Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Staatsvertrag 
zwischen 
Württemberg und Preußen 
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen 
(Inzigkofen), vom 15. Juni 19887. 
Seine Majestät der König von Württemberg 
und 
Seine Majestät der König von Preußen 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahnverbindung 
zwischen Tuttlingen und Sigmaringen (Inzigkofen) zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Staatsrat Carl von Schmid, 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Oberfinanzrat Gustav Schmidt, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Oberregierungsrath I#r. Panul Micke, 
welche vorbehaltlich der Allerhöchsten Ratifikation folgenden 
Staatsvertrag 
Artikel l. 
Die Königlich Preußische Regierung gestattet der Königlich Württembergischen Re- 
gierung innerhalb ihres Gebietes den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Tuttlingen 
in der Richtung auf Sigmaringen zum Anschluß an die Bahn von Tübingen nach Sig- 
maringen in der Nähe von Inzigkofen. 
Artikel 2. 
Die Spurweite der zu erbauenden Eisenbahn soll in Uebereinstimmung mit den an- 
schließenden Bahnen überall gleichmäßig 1,435 Meter im Lichten der Schienen betragen. 
Auch im Uebrigen soll die Bahn und deren Betriebemittel dergestalt eingerichtet werden, 
daß letztere von und nach den Nachbarbahnen ungestört übergehen können. 
abgeschlossen haben.
	        
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