Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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S. 1. 
Ordensherr ist der regierende König; ihm allein oder dem Reichsverweser steht die 
Ernennung der Mitglieder des Ordens zu. 
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Der Orden der Württembergischen Krone, welcher die Bestimmung eines Haus- 
ordens und eines Verdienstordens hat, wird verliehen als besonderes Merkmal des König- 
lichen Wohlwollens, sowie als Anerkennung ausgezeichneter Verdienste sowohl im Militär- 
als Civildienste um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat. 
8. 3. 
Der Orden theilt sich in fünf Klassen, nämlich: 
1) Großkreuze, 
2) Commenthure mit Stern, 
3) Commenthure, 
4) Ehrenritter, 
5) Ritter. 
Zur Belohnung militärischer Verdienste wird der Orden in seinen sämmtlichen 
Klassen mit Schwertern verliehen. 
Außer dem Orden nach vorstehenden fünf Klassem werden noch goldene und silberne 
Civilverdienstmedaillen verliehen. 
* 
Die Zeichen des Ordens der Württembergischen Krone, für welchen eine eigene 
Ordenskleidung nicht besteht, sind folgende: 
1) Für Großkreuze 
besteht das Ordenszeichen in einem mit weißem Schmelzwerk überzogenen, in acht Spitzen 
ausgehenden goldenen Kreuze, in dessen vier Winkeln die goldenen leopardirten Löwen 
aus dem K. Wappen erscheinen. In der Mitte des Kreuzes tritt ein mit weißem Schmelz- 
werk überzogener runder Schild hervor, auf dessen Vorderseite des verewigten Königs 
Friedrich, Unseres Herru Großvaters Majestät, gekrönter Namenszug in Gold an- 
gebracht ist. Den Nand des Schildes bildet eine Einfassung von karminrotem Schmelz, 
welche in goldener Schrift den Wahlspruch „Furchtlos und trew“ enthält; auf der Rück-
	        
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