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Löwen wegbleiben; getragen wird solches auf gleiche Weise und an demselben Bande wie
das Ehrenritterkreuz.
Die Auszeichnung der Schwerter besteht in zwei krenzweise zusammengelegten
Schwertern, welche bei sämmtlichen Ordenskreuzen am Ringe und wo solche oben mit der
Krone versehen sind, unterhalb der letzteren angebracht werden.
Die goldenen und silbernen Civilverdienstmedaillen zeigen auf der einen Seite das
Brustbild des regierenden Königs mit dem Titel als Umschrift, auf der Kehrseite einen
Eichenkranz, in dessen Mitte sich die Inschrift „dem Verdienste“ befindet. Dieselben werden
am Band des Ritterkreuzes auf der linken Brust getragen.
S. 5.
Den Mitgliedern des Ordens ist gestattet, die dadurch erhaltene Würde in ihren
Titel aufzunehmen, sowie das Ordenszeichen ihrem Wappen in der Art beizufügen, daß
bei den Großtrenzen der Ordensstern dem Wappenschild unterlegt und dieses mit
dem Bande umschlungen wird, wobei das Kreuz auf die Enden des Bandes
zu liegen kommt,
bei den Commenthuren ebenfalls das Kreuz an dem um das Wappenschild geschlungenen
Band hängt,
bei den Ehrenrittern und Rittern das Ordenskreuz an einer Schleife unten am
Wappenschild angebracht ist.
. 6.
Die inländischen Inhaber der vier ersten Ordensklassen erhalten durch diese Aus-
zeichnung den Personaladel. Ein eigener Rang ist mit dem Orden nicht verbunden.
8. 7.
Söhne des Königs erhalten das Großkreuz im siebenten, andere Prinzen des König-
lichen Hauses im vierzehnten Jahre ihres Alters. Jedoch steht es in der Willkür des
Königs, Ausnahmen von dieser Regel eintreten zu lassen.
S. 8.
Die Beamten des Ordens sind:
1) Der Ordenskanzler.
Derselbe leitet sämmtliche Ordensgeschäfte und steht ihm das Recht zu, dem Ordens-
herrn Vorschläge in Ordensangelegenheiten zu unterbreiten.