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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 19. Dezember 1889.
Inhalt.
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend die Aeilchostznvergättung der Ole Ober.
amtsgeometer. Vom 16. November 1889. — Verfügung des Justizministeriums, betreffend ’
von den Militärgerichten gegen Deserteure erkannten Vermögensbeschlagnahmen. Vom 30. November
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend das E kuschen, der juristischen esbie 115
stalt Wernershilfe in Rodt, Oberamts Freudenstadt. Vom 23. November 1889. — Ver fügung e des Ministe-
riums des Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens * das Jahr *Z 23. November
1889. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit
an die König-Karl-Jubiläumsstiftung. Vom 5. Dezember 1889.
Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen,
betreffend die Reisekostenvergütung der Oberamtsgeometer.
Vom 16. November 1889.
In Abänderung der Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der
Finanzen, betreffend die Belohnung der Oberamtsgeometer vom 21. April 1874 (Reg.=
Blatt S. 156), wird mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät
vom 11. November d. Is. folgendes verfügt:
Die in Ziffer 4 der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ge-
bühren der öffentlichen Feldmesser vom 22. Dezember 1873 (Reg. Blatt S. 448), gegebenen
Bestimmungen über die Diäten der öffentlichen Feldmesser finden auf die Oberamts-
geometer mit der Maßgabe Anwendung, daß mit Wirkung vom 1. Jannar 1890 an die
Diäten derselben für einen Tag, zu 24 Stunden berechnet, auf 3 ¾ und für eine Ab-