Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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Gesammtverzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
1. Gymnasien und Progymnasien an Orsen 
Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen 
pensums erhalten haben. 
, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaft- 
licher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b. B. b und c oder C. a (Real-Gym- 
nasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem Unterricht 
im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechi- 
schen dispensirten Schülern auszustellen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten 
und nach mindestens einjährigem Besuche der Selunda 
auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehr- 
Diese Anstalten sind mit einem “ bezeichnet. 
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der 
Befähigung genügt. 
a. Gymnasten. 
J. 
Aachen, 
Allenstein, 
Altona, 
Anklam, 
Arnsberg, 
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
Königreich Preußen. 
Attendorn, 
Aurich, 
Barmen, 
Barienstein, 
Bedburg: Ritter-Akademie, 
Belgard, 
Berlin: Askanisches Gymnasium, 
Französisches Gymnasium, 
Friedrichs-Gymnasium, 
Friedrichs-Werder'sches Gymnasium, 
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, 
Humboldts-Gymnasium, 
Joachimsthal'sches Gymnasium, 
» Gymnasium zum grauen Kloster, 
Köllnisches Gymnasium, 
l Königstädtisches Gymnasium, 
 
	        
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