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Gesammtverzeichniß
derjenigen höheren Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Gymnasien und Progymnasien an Orsen
Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen
pensums erhalten haben.
, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaft-
licher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b. B. b und c oder C. a (Real-Gym-
nasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem Unterricht
im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechi-
schen dispensirten Schülern auszustellen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten
und nach mindestens einjährigem Besuche der Selunda
auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehr-
Diese Anstalten sind mit einem “ bezeichnet.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der
Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
J.
Aachen,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
Gymnasium),
Königreich Preußen.
Attendorn,
Aurich,
Barmen,
Barienstein,
Bedburg: Ritter-Akademie,
Belgard,
Berlin: Askanisches Gymnasium,
Französisches Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrichs-Werder'sches Gymnasium,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthal'sches Gymnasium,
» Gymnasium zum grauen Kloster,
Köllnisches Gymnasium,
l Königstädtisches Gymnasium,