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(Nr. 5167.) Bekanntma hung der Aslerhoͤchsten Bestaͤtigung des Statuts des Rhein-Ruhr-Kanal-Aktienvereins
zu Duisburg. Vom 17. Januar 1860.
D. Regenten, Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit haben mittelst Allerhöchsten
Erlasses vom 2. Januar d. J. das Forkbestehen des bisherigen, unter
dem — besiätigten Ruhrkanal-Aktienvereins zu Duisburg, nachdem
derselbe auch die Rheinkanal-Anlage bei Duisburg erworben hat, unter dem
Namen „Rhein-Ruhrkanal-Aktienverein“ mit dem bisherigen Domizil zu genehmigen
und, unter Aufbebun des bisherigen Gesellschaftsstatuts, das in dem
notariellen Akte vom 22. Oktober v. J. verlautbarte, revidirte Statut mit folgenden
Maaßgaben zu bestätigen geruht:
1) Zu F. 13. Oie Generalversammlungen dürfen nur in den Städten Ouisburg,
Ruhrort oder Mülheim a. d. Ruhr abgehalten werden.
2) Oas zweite Alinca des F. 30. hat im Eingange zu lauten: Alle Insinuationen
von Schreiben, Benachrichtigungen, Vor= und Einladungen
erfolgen gültig und den Akrionair verbindend an die in diesem Domizilbezir
wohnende, von ihm bezeichnete Person, oder an dem in diesem Oomizilbezirk
belegenen, von ihm bestimmten Hause u. s. w.
Nach Vorschrift des F. Z. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften
vom 9. November 1843. wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß der Allerhöchste Erlaß nebst den revidirten Statuten durch
das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Ousseldorf bekannt gemacht werden
wird.
Berlin, den 17. Januar 1300.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Redigirt im Buͤrtau des Staats-Minifsteriums.
Gerlin, gedruckt n der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. Decker).