66
Plänen erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung
zu erwerben.
Nach diesen Plänen wird der Bahnhof Möhringen an seinem sübdöstlichen Ende
erweitert. Die Abzweigung der Bahnlinie nach Hohenheim bleibt an der bisherigen
Stelle bestehen. Auf der Strecke bis zur Einmündung auf die Staatsstraße Möhringen—
Hohenheim bei km 1 X 300, wo die Bahn schon jetzt auf eigenem Unterbau liegt, werden
die mit dem Halbmesser von 100 m gekrümmten Bögen auf den Halbmesser von 200 m
abgeflacht. Von km 1 —+ 300 an wird die Bahn südlich von der Straße bis nach Hohenheim
geführt. Die Haltestellen Landhaus und Plieningen werden verlegt, die Haltestelle
Hohenheim wird erweitert.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Unternehmerin durch
ihren Vorstand vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 30. März 1905.
Wilhelm.
Breitling. Pischek. Zeyer v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des fAriegswesens,
detreffend die Ermächtignng zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militkärpflichtige Deutsche im
inneren Rußland. Vom 1. April 1905.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 17. März ds. Is. (Zentralblatt für das Deutsche Reich von
—
1905 Nr. 12 S. 63) zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 1. April 1905.
Pischek. v. Schnürlen.