Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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Plänen  erforderlichen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken  im  Wege  der  Zwangsenteignung
  zu  erwerben.

Nach  diesen  Plänen  wird  der  Bahnhof  Möhringen  an  seinem  sübdöstlichen  Ende
erweitert.  Die  Abzweigung  der  Bahnlinie  nach  Hohenheim  bleibt  an  der  bisherigen
Stelle  bestehen.  Auf  der  Strecke  bis  zur  Einmündung  auf  die  Staatsstraße  Möhringen—
Hohenheim  bei  km  1  X  300,  wo  die  Bahn  schon  jetzt  auf  eigenem  Unterbau  liegt,  werden
die  mit  dem  Halbmesser  von  100  m  gekrümmten  Bögen  auf  den  Halbmesser  von  200  m
abgeflacht.  Von  km  1  —+  300  an  wird  die  Bahn  südlich  von  der  Straße  bis  nach  Hohenheim
  geführt.  Die  Haltestellen  Landhaus  und  Plieningen  werden  verlegt,  die  Haltestelle
Hohenheim  wird  erweitert.

In  dem  Verfahren  zum  Zweck  der  Zwangsenteignung  wird  die  Unternehmerin  durch
ihren  Vorstand  vertreten.

Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  bestellt.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  30.  März  1905.
Wilhelm.
Breitling.  Pischek.  Zeyer  v.  Soden.  Weizsäcker.  v.  Schnürlen.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  fAriegswesens,
detreffend  die  Ermächtignng  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militkärpflichtige  Deutsche  im
inneren  Rußland.  Vom  1.  April  1905.
Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  vorbezeichneten  Betreff  erlassene
  Bekanntmachung  vom  17.  März  ds.  Is.  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  von

—

1905  Nr.  12  S.  63)  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Stuttgart,  den  1.  April  1905.
Pischek.  v.  Schnürlen.