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W 1.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württiemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 7. Jannar 1905.
Inhalt:
Nönigliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württemberg und Baden
vom 1. Dezember 1904 über die Zuständigkeit zur Führung des Grundbuchs für die Kondominatsgrundstücke
der Gemarkung Bernbronn. Vom 5. Januar 1905.
fönisliche Verordunug,
betreffend die Veröffeutlichung des Staatsvertrags zwischen Würktemberg und Lgaden vom
I. Dezember 1904 über die Znständigkeit zur Führung des Grundduchs für die Kondominatsgrundstücke
der Gemarkung Hernbronn. Vom 1. Januar 1905.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem der am 1. Dezember 1904 zwischen Württemberg und Baden abgeschlossene
Staatsvertrag über die Zuständigkeit zur Führung des Grundbuchs für die Kondominats-=grundstücke
der Gemarkung Bernbronn die Zustimmung Unserer getreuen Stände
erlangt hat und beiderseitig ratifiziert worden ist, verordnen Wir nach Anhörung Unseres
Staatsministeriums, daß dieser Vertrag öffentlich bekannt gemacht werde.
5. Januar 1905.
Wilhelm.
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
Gegeben Stuttgart, den