Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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W  1.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württiemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Samstag  den  7.  Jannar  1905.

 

Inhalt:
Nönigliche  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  des  Staatsvertrags  zwischen  Württemberg  und  Baden
vom  1.  Dezember  1904  über  die  Zuständigkeit  zur  Führung  des  Grundbuchs  für  die  Kondominatsgrundstücke
der  Gemarkung  Bernbronn.  Vom  5.  Januar  1905.

 

fönisliche  Verordunug,
betreffend  die  Veröffeutlichung  des  Staatsvertrags  zwischen  Würktemberg  und  Lgaden  vom
I.  Dezember  1904  über  die  Znständigkeit  zur  Führung  des  Grundduchs  für  die  Kondominatsgrundstücke
  der  Gemarkung  Hernbronn.  Vom  1.  Januar  1905.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  der  am  1.  Dezember  1904  zwischen  Württemberg  und  Baden  abgeschlossene
Staatsvertrag  über  die  Zuständigkeit  zur  Führung  des  Grundbuchs  für  die  Kondominats-=grundstücke
  der  Gemarkung  Bernbronn  die  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände
erlangt  hat  und  beiderseitig  ratifiziert  worden  ist,  verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres
Staatsministeriums,  daß  dieser  Vertrag  öffentlich  bekannt  gemacht  werde.

5.  Januar  1905.
Wilhelm.
Breitling.  Pischek.  Zeyer.  v.  Soden.  Weizsäcker.  v.  Schnürlen.

Gegeben  Stuttgart,  den