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Plane ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Reg. Blatt S. 150) mit einer Spurweite
von 1,435 m anzulegen.
Die Bahn verläßt den Bahnhof Waldenburg in östlicher Richtung und wendet sich
nach Nordosten. Ueber die Markungen Waldenburg, Hohebuch und Hesselbronn sich hin-
ziehend erreicht sie nach Ueberschreitung der Staatsstraße Oehringen—Hall den Haltepunkt
Hesselbronn. Zwischen diesem Haltepunkt und dem Bahnhof Kupferzell überschreitet die
Bahn die Staatsstraßen Kupferzell—Hall und Kupferzell—Waldenburg. Den Bahnhof
Kupferzell verläßt sie mit einem Bogen in nordöstlicher Richtung, überschreitet die Kupfer,
später die Staatsstraße Kupferzell—Künzelsau, zieht sich am rechtseitigen Thalhang des
Lindenbachs entlang und führt bei Kuhbach über die Wasserscheide zwischen Kupfer und
Kocher. Von der Höhe bei Kuhbach wendet sich die Bahn in einem Bogen nördlich in
das Künsbachthal und erreicht die Haltestelle Haag. Alsdann folgt die Linie dem Lauf
des Künsbachs und endigt nach Unterführung der Staatsstraße Waldenburg—Künzelsan
in dem Bahnhof Künzelsau.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisenbahn-
verwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staatseisen-
bahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen
bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 15. Juli 1891.
Karl.
Mittnacht. Steinheil. Sarwey. Schmid.
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulweseus,
betreffeud Maßregeln für die Schulen bei ansteckenden Krankheiten. Vom 13. Juli 1891.
Nachdem bezüglich der bei ansteckenden Krankheiten für die Schulen zu treffenden
Maßregeln, namentlich über die Zuständigkeit für solche Anordnungen, Zweifel entstanden