Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Plane ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen 
untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Reg. Blatt S. 150) mit einer Spurweite 
von 1,435 m anzulegen. 
Die Bahn verläßt den Bahnhof Waldenburg in östlicher Richtung und wendet sich 
nach Nordosten. Ueber die Markungen Waldenburg, Hohebuch und Hesselbronn sich hin- 
ziehend erreicht sie nach Ueberschreitung der Staatsstraße Oehringen—Hall den Haltepunkt 
Hesselbronn. Zwischen diesem Haltepunkt und dem Bahnhof Kupferzell überschreitet die 
Bahn die Staatsstraßen Kupferzell—Hall und Kupferzell—Waldenburg. Den Bahnhof 
Kupferzell verläßt sie mit einem Bogen in nordöstlicher Richtung, überschreitet die Kupfer, 
später die Staatsstraße Kupferzell—Künzelsau, zieht sich am rechtseitigen Thalhang des 
Lindenbachs entlang und führt bei Kuhbach über die Wasserscheide zwischen Kupfer und 
Kocher. Von der Höhe bei Kuhbach wendet sich die Bahn in einem Bogen nördlich in 
das Künsbachthal und erreicht die Haltestelle Haag. Alsdann folgt die Linie dem Lauf 
des Künsbachs und endigt nach Unterführung der Staatsstraße Waldenburg—Künzelsan 
in dem Bahnhof Künzelsau. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staatseisen- 
bahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 15. Juli 1891. 
Karl. 
Mittnacht. Steinheil. Sarwey. Schmid. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulweseus, 
betreffeud Maßregeln für die Schulen bei ansteckenden Krankheiten. Vom 13. Juli 1891. 
Nachdem bezüglich der bei ansteckenden Krankheiten für die Schulen zu treffenden 
Maßregeln, namentlich über die Zuständigkeit für solche Anordnungen, Zweifel entstanden
	        
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