Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend eine veränderte Bezeichnung der Vorsteher der Ackerbauschulen und der Weinbauschule. 
Vom 21. Juli 1891. 
Vermöge Allerhöchster Entschließung vom 19. d. Mts. haben Seine Königliche 
Majestät allergnädigst verfügt, daß die Vorsteher der Ackerbauschulen in Hohenheim, 
Ellwangen, Ochsenhausen und Kirchberg, sowie der Weinbauschule in Weinsberg künftig 
den Titel „Landesökonomierath“, unter Belassung in der VII. Stufe der Rangordnung, 
zu führen haben. 
Stuttgart, den 21. Juli 1891. 
Sarwey. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Einsetzung einer Württembergischen Kommission für Landesgeschichte. 
Vom 23. Juli 1891. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
21. d. Mts. die Einsetzung einer Württembergischen Kommission für Landesgeschichte gut- 
geheißen und dem für solche aufgestellten Statut die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen 
geruht haben, wird dieses Statut in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. Juli 1891. 
Sarwey. 
Statut 
betreffend die Württembergische Kommission für Landesgeschichte. 
8. 1. 
Die Kommission für Landesgeschichte hat im Allgemeinen die Aufgabe, die Kenntniß 
der Geschichte des Königlichen Hauses und des Württembergischen Landes zu fördern. 
Sie ist dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt. 
S. 2. 
Die Kommission besteht 
a) aus 10 bis 20 ordentlichen Mitgliedern, unter welchen sich 3 Beamte des 
K. Geheimen Haus= und Staatsarchivs, Vertreter der geschichtlichen Fächer an
	        
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