Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

257 
21. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. August 1891. 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh der grauen Montafuner 
Rasse aus Vorarlberg. Vom 19. August 1891. 
  
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Einfuhr von Untz- und Juchtvieh der grauen Montafuner Rasse aus Vorarlberg. 
Vom 19. August 1891. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß, nachdem die K. Bayerische 
Regierung die Erlaubniß zur Durchfuhr durch das Bayerische Staatsgebiet ertheilt hat, 
den Landwirthen der Oberamtsbezirke Leutkirch und Wangen fernerhin die Einfuhr von 
Nutz= und Zuchtvieh der grauen Montafuner Rasse aus seuchenfreien Be- 
zirken Vorarlbergs während der Monate September und Oktober jeden 
Jahrs nicht blos über Friedrichshafen, wie dies die Ministerial-Verfügung vom 
8. Angust 1879 (Reg. Blatt S. 149) vorschreibt, sondern auch über Lindau gestattet ist. 
Hieran ist die Bedingung geknüpft, daß die Thiere nach Lindau, sowie von da direkt 
mindestens bis Hergatz mit der Bahn geführt und daß dieselben nicht in den Handel, 
sondern innerhalb der genannten Oberamtsbezirke zur Weide oder Einstallung gebracht 
werden. Auch haben bei der Einfuhr über Lindau die weitern Vorschriften der Ministerial- 
Verfügung vom 8. August 1879, insbesondere §. 2 Ziff. 1, 2, 7 und §. 3 derselben ent- 
sprechende Anwendung zu finden.
	        
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