Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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tekanntmachung der I. Tivilkammer des Königl. Landgerichts zu Stuttgart, 
betreffend die Bestätigung des von Lonise Freifrau von Starkloff in Stuttgart errichteten Familienstatuts. 
Vom 24. September 1891. 
Louise Freifrau von Starkloff geborene von Vischer zu Ihingen hat unter Zu- 
stimmung ihres Gatten Adolf Freiherrn von Starkloff, Generals der Infanterie z. D. in 
Stuttgart, und ihres Sohnes Gustav Freiherrn von Starkloff, Hauptmanns im General- 
stab, zu Ulm, am 29. Mai 1891 ein Familienstatut errichtet, kraft dessen der ihr gehörige 
vierte Theil an dem Nittergute Ihingen und die ihr nach der Theilung der Verlassenschaft 
des Gustav von Vischer zu Ihingen zukommende Liegenschaft nebst Pertinenzen, sowie 
die etwa auf den Markungen Renningen, Magstadt, Weil der Stadt und Schafhausen 
von dem jeweiligen Fideikommißinhaber künftig zu erwerbende Liegenschaft ein in der 
Regel unveräußerliches Familienfideikommiß bilden soll, das sich nach dem Recht der 
Erstgeburt zunächst unter den männlichen Nachkommen der Stifterin vererbt. 
Nachdem man diesem Familienstatute nach genommener Rücksprache mit der Königl. 
Regierung für den Neckarkreis unter dem Vorbehalte der Rechte dritter Personen die 
gerichtliche Bestätigung ertheilt hat, wird solches hiemit bekannt gemacht. 
So beschlossen in der I. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Stuttgart 
den 24. September 1891. 
Hauff. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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