Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

Register 
uüber 
das Regierungsblatt für das Königreich Württemberg 
vom Jahr 1891. 
1. 
Chronologisches Verzeichniß der im Jahrgang 1891 des Regierungsblattes enthaltenen 
—1 
20. 
24. 
24. 
esetze, Verordnungen und Berkanntmachungen. 
Jannar. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung der Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet auf Grund der §§. 39, 284 und 362 des Strafgesetzbuchs. 2. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1891. 10. 
. Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die unter dem Namen „Freiherrlich von Hayn'sches Familienfideikommiß“ errichtete Stiftung 
in Stuttgart. 1. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 11. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten. Regulativ, betreffend die Wahl der für die Unfallversicherung (Reichs- 
gesetze vom 6. Juli 1884, Reichsgesetzblatt S. 69, und vom 28. Mai 1885, Reichsgesetzblatt S. 159) 
im Geschäftsbereich der Staatseisenbahn= und Bodenseedampfschiffahrtsverwaltung aufzustellenden 
Vertreter der Arbeiter und der Beisitzer des Schiedsgerichts, sowie die denselben zu gewährenden 
Vergütungssätze. 15. 
Ebendasselbe. Regulativ, betreffend die Wahl der für die Unfallversicherung (Reichsgesetze 
vom 6. Juli 1884, Reichsgesetzblatt S. 69, und vom 28. Mai 1885, Reichsgesetzblatt S. 159) 
im Geschäftsbereich der Post= und Telegraphenverwaltung auszustellenden Vertreter der Arbeiter 
und der Beisitzer des Schiedsgerichts, sowie die denselben zu gewährenden Vergütungssätze. 20. 
Königliche Verordnun 9, betreffend die Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung 
zur Erwerbung des für den Bau einer Eisenbahn von Schramberg nach Schiltach erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 13. 
M.inisterium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die
	        
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