Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 7. März 1891. 
Vieheinfuhr s. Einfuhr. 
Vincentiushausstiftung in N euh ausen, Oberamts Eßlingen, s. Juristische Persönlichkeit. 
Volksschullehrer. Entschädigung derselben für das Anwohnen bei den Schulkonserenzen. Ver- 
sügung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom Ja 
1891. 28. 
Vorarlberg s. Einfuhr. 
Vorsteher (. Ackerbauschulen. 
W. 
Weihnachtshof s. Gemeindebezirksänderung. 
Weinbauschule s. Ackerbauschulen. 
Wild Hegezeit des Wildes. 
Würste . Einfuhr. 
Zeugnisse (. Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Militärwesen, Thierärztliche Gesundheitszeugnisse. 
Zollwesen. Anschluß der österreichischen Gemeinde Mittelberg an das deutsche Zollgebiet. Bekannt- 
machung des Finanzministeriums vom 24. Juni 1891. 209. 
s. a. Handelsverträge. 
Zürich s. Versicherungsgesellschaften. 
Zwangsenteignu ng. Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den 
Bau einer Eisenbahn von Schramberg nach Schiltach erforderlichen Grundeigenthums im 
Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 27. Jannar 1891. 13. 
Ermächtigung der K. Militärverwaltuug zur Erwerbung des für einen Garnison-Exerzier= 
platz bei Stuttgart erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. König- 
liche Verordnung vom 3. Februar 1891. 27. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Vergrößerung der 
Centralwagenwerkstätte Cannstatt erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsent- 
eignung. Königliche Verordnung vom 15. Februar 1891. 29. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau der Eisen- 
bahnstrecke Honau-Lichtenstein erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteig- 
nung. Königliche Verordnung vom 17. Mai 1891. 87. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Bau einer Eisen- 
bahn von Waldenburg nach Künzelsau erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangs- 
enteignung. Königliche Verordnung vom 15. Juli 1891. 237. 
Ermächtigung der K. Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den Vau eines zweiten 
Geleises auf der Bahnstrecke Bietigheim-Jagstfeld, die Erweiterung der Zwischenstationen 
dieser Strecke und die Ausführung eines Nangirbahnhofs bei Heilbronn erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 18. Juli 
1891. 249.
	        
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