Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Die Veränderungen in den Bezirken des II. Königlich preußischen, sowie des I. und II. König- 
lich bayerischen Armeekorps treten erst am 1. April d. J. in Kraft. 
Berlin, den 10. Februar 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
bekreffend die Erlöschung der juristischen persönlichkeit des Erntevereins in Stuttgart. 
Vom 4. April 1891. 
Da die dem Ernteverein in Stuttgart vermöge Königlicher Entschließung vom 
11. September 1861 (Neg.Blatt S. 193) verliehene juristische Persönlichkeit in Folge der 
freiwilligen Auflösung dieses Vereins erloschen ist, so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart, den 4. April 1891. 
Schmid. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kleinkinderschule 
über der Pliensaubrücke in Eßlingen. Vom 9. April 1891. 
Seine Königliche Majestät haben am 9. April d. J. allergnädigst geruht, der 
Kleinkinderschule über der Pliensaubrücke in Eßlingen auf Grund des vorgelegten Statuts 
die juristische Persönlichkeit zu verleihen. 
Stuttgart, den 9. April 1891. 
Schmid. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.
	        
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