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engstingen nach Münsingen bildet, diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken
im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns genehmigten
allgemeinen Plane für das gedachte Unternehmen erforderlich sind.
Nach diesem Plane ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für
deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Reg. Blatt S. 150)
mit einer Spurweite von 1,435 m anzulegen.
Die Bahn verläßt den projektirten Bahnhof Honau an dessen südlichem Ende, sie
wird dann in südöstlicher Richtung am rechtseitigen Hange des Echatzthales, meistens in
Einschnitten, theils in Geraden, theils in Bogen auf das Alb-Plateau geführt, wo sie
noch auf der Markung Honau im Gewand „auf der Schanze“ an der Staatsstraße nach
Münsingen den projektirten Haltepunkt Lichtenstein erreicht.
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Königliche Eisen-
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Königlichen Generaldirektion der Staats-
eisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen
bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 17. Mai 1891.
Karl.
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend dir Bestellung eines neuen Hauptagruten
der Transport- und Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft Zürich.
Vom 22. Mai 1891.
Nachdem die Transport= und Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft Zürich in Zürich
an Stelle ihres zurückgetretenen seitherigen Hauptagenten, des Kaufmanns Nobert Lin-
denmaier in Stuttgart, den Kaufmann Hermann Anselm in Stuttgart zu ihrem
Hauptagenten für Württemberg bestellt hat und der letztere als solcher bestätigt worden