Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Hamburg: Schule des Dr. Th. Wahnschaff, l Horn bei Hamburg: Das unter Leitung des 
Realschule der reformirten Gemeinde Direktors I. Wichern und des 
unter Leitung des Dr. P. Rein- Pastors a. D. A. Röhricht stehende 
müller, Paulinum, Pensionat des Rauhen 
Realschule der Talmud-Tora unter 1T Hauses. (LProgymnasiale und 
Leitung des Dr. Joseph Gold- #Real-Abtheilung [Realschule!)..) 
schmidt, 
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt find. 
Königreich Sachsen. 
Chemnitz: Höhere Gewerbeschule.) 
Berlin, den 31. Mai 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
!) An der progymnastalen Abtheilung wird die zum einjährig-freiwilligen Militürdienst befähigende Prlfung 
bereits nach Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten. 
5) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten (1½/xührigen) 
und zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs-Kommissar abge- 
haltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend Abänderungen der Landwehr-Gezirke-Eintheilung. Vom 21. Juni 1893. 
Im Nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Juni 1893, 
betreffend Abänderungen der dem 8. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 bei- 
gefügten Landwehr-Bezirks-Eintheilung (Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 von 
1893 Seite 188 ff.) zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 21. Juni 1893. 
Für den Staatsminister des Kriegswesens: 
Schmid. Schnürlen.
	        
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