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Anlage II.
Anweisung
zur Enknahme und Versendung choleraverdächtiger Antersuchungsobiekte.
1) Die zur Untersuchung bestimmten Proben sind womöglich in ganz frischem Zustande abzu-
senden. Je länger sie bei der Zimmertemperatur siehen, um so ungeeigneter werden sie für die Unter-
suchung; ebenso wirken nachtheilig irgend welche Zusätze (auch Wasser).
2) Von Leichentheilen kommen nur Abschnikte des mit verdächtigem Inhalt angefüllten Dünn-
darms in Betracht. Vorkommendenfalls ist die betreffende Sektion sobald als möglich vorzunehmen.
Vom Dünndarm sind womöglich drei doppelt unterbundene 15 cm lange Stücke herauszunehmen,
und zwar
a) aus dem mittleren Theil des Ileum,
b) etwa 2 m und
IP) dicht oberhalb der Ileocoekalklappe.
Besonders werthvoll ist das letztbezeichnete Stück, es sollte niemals bei der Sendung fehlen.
3) Die unter 1 und 2 erwähnten Gegenstände werden, und zwar Entleerungen und auch Leichen-
theile von jedem Erkrankten bezw. Gestorbenen getrennt, ohne vorausgegangene Desinfektion in passende
trockene Glasgefäße gebracht. Dieselben müssen genügend stark in den Wandungen und sicher ver-
schließbar sein. Dünne, bauchige Einmachegläser, deren Nand einen festen Verschluß nicht zuläßt,
sind zu verwersen. Am besten sind die sogenannten Pulvergläser der Apotheken mit weitem Hals und
eingeschliffenem Glasstöpsel. Andere Gläser müssen einen glatten cylindrischen Hals haben, der durch
einen reinen, gut passenden Korkstöpsel fest verschlossen wird. Für dünnflüssige Entleerungen können
auch Arzneiflaschen benutzt werden. Alle Verschlüsse sind durch übergebundene seuchte Blase oder Per-
gamentpapier zu sichern. Siegellacküberzüge sind nur im Nothfall zu verwenden. Nach Füllung und
Verschluß sind die Gefäße mit einem fest aufzuklebenden oder sicher anzubindenden Zettel zu versehen,
der genaue Angaben über den Inhalt unter Bezeichnung der Person, von welcher er stammt, und
der Zeit der Entnahme (Tag und Stunde) enthält.
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