Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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z · Sitz Dienststelle, mit welcher der 
2 Bestandtheile des Büreaus Civilvorsitz dauernd verbunden 
S des Bezirks der Ersatzkommission. des Civil= ist, bezw. Name und Amts- 
vorsitzenden.charakter des Vorsitzenden. 
  
Hauptstadt Berlin: 
1) Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Berlin. Der Cioilvorsitzende der Ersatz- 
  
  
  
Berlin 6, alle Wehrpflichtigen umfassend, kommission des Aushebungs- 
veren Namen mit P, T bis einschließlich? bezirks Berlin 6. 
eginnen. 
VI. provinz Schlesien. 
a) Regierungsbezir Breslau. 
1.Stadt Breslau: 
a) Königliche Stadtkreis-Ersatzkommission I,/Breslau. HPolizeipräsident Dr. Bienko zu 
alle Wehrpflichtigen umfassend, deren Namen Breslau. 
von 4A bis einschließlich K beginnen; 
b) Königliche Stadtkreis-Ersatzkommission II,, Breslau. Regierungsrath Zacher zu Bres- 
alle Wehrpflichtigen umfassend, deren Namen lau. 
von L bis einschließlich 2 beginnen. 
  
  
Berlin, den 19. Juli 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend das Verbot von Sperrklappen in den Rauchabzugeröhren der zimmeröfen. 
Vom 11. September 1893. 
Auf Grund des Art. 32 Ziff. 5 und des Art. 51 des Landespolizeistrafgesetzes vom 
27. Dezember 1871 wird zur Verhütung der mit den Sperrklappen in den Rauchabzugs- 
röhren der Oefen für Leben und Gesundheit von Menschen verbundenen Gefahren Nach- 
stehendes verfügt. 
S. 1. 
Bei den von innen heizbaren Zimmeröfen, welche für Steinkohlen oder Coaksfeuerung 
eingerichtet sind oder in welchen Steinkohlen, Anthrazit, Braunkohlen, Torf, Briquets 
oder Coaks gebrannt werden, sind Sperrklappen in den Rauchabzugsröhren verboten.
	        
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