Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M 26. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 4. Dezember 1893. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend den Verzicht des Grafen Otto von Quadt- 
Wykr ae Vuy auf seine Stellung als Haupt seines standesherrlichen Hauses und auf den Besitz der Standes- 
herrschaft Isny. Vom 20. November 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die 
Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land= und forstwirthschaftlichen Arbeiter. Vom 
17. November 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Schweinen 
aus Italien nach Tübingen. Vom 24. November 1898. 
  
  
LBekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern, 
betreffend den Verzicht des Grafen Gtto von Quadt-Wykradt-Isny auf seine Stellung als Haupt 
seines standesherrlichen Hauses und auf den gesitz der Standesherrschaft Jony. 
Vom 20. November 1893. 
Seiner Königlichen Majestät ist von dem Grafen Otto von 
QOuadt-Wykradt-Isny ein zwischen ihm und seinem Sohn dem Erbgrafen 
Bertram von Quadt-Wykradt-Isny unter dem 17. Juni d. Is. abgeschlossener Familien= 
vertrag unterbreitet worden, Kraft dessen der Graf Otto von OQuadt-Wykradt-Isny auf 
seine Stellung als Haupt seines standesherrlichen Hauses und auf den Besitz und die 
Nutznießung der Stammgüter des standesherrlichen Hauses Ouadt-Wykradt-Isny, sowie 
des Fideikommisses Grafenaschau in den K. Bayrischen Bezirksämtern Werdenfels, 
Weilheim und Schongau mit allen diesen Besitzungen anhaftenden Rechten verzichtet und 
der Erbgraf Bertram von Quadt-Wykradt-Isny in Folge dieses Verzichts Besitz und
	        
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