Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Polizeiwesen. Vollzug des Viehseuchen-Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und Oester- 
reich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
26. Januar 1893. 19. 
Vollzug des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1891 über die Prüfung der Läufe und 
Verschlüsse der Handfeuerwaffen. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
6. März 1893. 35. 
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der 
Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 10. März 1893. 37. 
Auslübung der Fischerei. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen 
vom 20. März 1893. 41. 
Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Tyrol und Vorarlberg in die württembergischen 
Grenzbezirke. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1893. 42. 
Errichtung einer Untersuchungsstelle für Milch und Molkereiprodukte an der land- 
wirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und 
Schulwesens vom 27. März 1893. 71. 
Gesetz, betreffend die Entschädigung für an Maul= und Klauenseuche gefallenes 
Rindvieh vom 31. Mai 1893. 123. 
Vollziehung des obigen Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
5. Juni 1893. 126. 
Errichtung einer Prüfungsanstalt für Handfeuerwaffen. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 12. Juni 1893. 161. 
Transport von Vieh nach den Nordseehäfen. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 21. Juni 1893. 163. 
Einfuhr von Thieren aus Oesterreich-Ungarn. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 6. Juli 1893. 232. 
Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz. Verfügung des Ministe- 
riums des Innern vom 6. Juli 1893. 233. 
Desgleichen aus Italien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 6. Juli 
1893. 235. 
Maßregeln wider die Cholera. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
1. August 1893. 245. 
Verbot von Sperrklappen in den Rauchabzugsröhren der Zimmeröfen. Verfügung 
des Ministeriums des Innern vom 11. September 1893. 274. 
Abänderung der Kaminfegerordnung. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 12. September 1893. 275. 
Verbot der Verwendung roth oder grün geblendeter Laternen zur Beleuchtung der
	        
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