Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Formular auch die Zahl der tragfähigen Obstbäume auf der Gemeindemarkung, sowie 
die etwa zu landwirthschaftlicher Nebennutzung oder in Feldwaldwirthschaft (Haubergen) 
im Sommer des Erhebungsjahrs bestellte Fläche der Waldungen anzugeben. 
8. 3. 
Für die kleineren Erhebungen in den Zwischenjahren der zehnjährigen Erhebungs- 
perioden ist das im folgenden abgedruckte Formular 1 a maßgebend. 
In dasselbe sind durch den Ortsvorsteher unter Rubrik A zunächst nur die Haupt- lmua 
arten der landwirthschaftlichen Bodenbenützung, Acker= und Gartenländereien, Wiesen, 
Weiden und Weinberge, nach dem Stand im Sommer des Erhebungsjahrs mit ihrer Fläche 
summarisch darzustellen, wobei die Ergebnisse des Vorjahrs zu Grund zu legen und die 
nach dem neuesten Aenderungsverzeichniß zum Ortsgrundsteuerkataster eingetretenen Ver- 
schiebungen zwischen den vorgenannten Kulturarten zu berücksichtigen sind. 
Sodann ist der durch die örtlichen Sachverständigen im Wege der Schätzung kurz 
vor oder während der Ernte zu ermittelnde Stand der Felderanblümung (orgl. 8. 2 
letzt. Abs.) unter der Rubrik B des Formulars 1 a zu verzeichnen, wobei indeß im allge- 
meinen nur die Fläche der Hauptfrucht oder Hauptnutzung in Betracht kommt. Zugleich 
ist den Flächenangaben noch die Zahl der tragfähigen Obstbäume auf der Gemeinde- 
markung beizufügen. 
8. 4. 
Den Inhalt der auf 15. September an das Oberamt einzusendenden Gemeinde- 
übersichten (Anblümungsübersichten, Formular 1 bezw. 1 a) hat das Oberamt nach An- 
leitung des Formulars 2 (für die zehnjährigen Erhebungen) bezw. des Formulars 2 3 Zmu 
(für die Aufnahmen in den Zwischenjahren) zusammenzustellen, wobei die einzelnen — 
Gemeinden nach geognostischen Markungsgruppen (§. 5 erst. Abs.) und innerhalb dieser 
nach der Reihenfolge im Staatshandbuch aufgeführt werden müssen. Aus den am Schluß 
des Formulars (Oberamtsliste) noch besonders zusammenzutragenden Summen der einzelnen 
Markungsgruppen sind sodann die Gesammtsummen für den Oberamtsbezirk proberichtig 
zu berechnen. 
Die Oberamtsliste ist unter Beischluß sämmtlicher Gemeindeübersichten bis zum 
20. Oktober an das Statistische Landesamt einzusenden, nachdem von dem Oberamt zuvor 
noch die Anbauflächen für die der Ertragsschätzung unterliegenden Früchte des Acker-
	        
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