Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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8. 7. 
Die Kosten der Ermittlung der Bodenbenützung, insbesondere des landwirthschaft- 
lichen Anbaus sind von der Gemeinde zu tragen. 
Die bei Schätzung der Ernteerträge durch den landwirthschaftlichen Bezirksverein 
und durch die beigezogenen Sachverständigen etwa erwachsenden Auslagen werden von 
der Staatskasse ersetzt, und sind die Verzeichnisse hierüber den Vorlagen an das Statistische 
Landesamt beizuschließen. 
Die zu diesen statistischen Erhebungen nöthigen Formulare werden von dem Statistischen 
Landesamt durch Vermittlung der Oberämter unentgeltlich verabfolgt. 
Stuttgart, den 25. März 1893. 
Schmid. Riecke.
	        
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