Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

116 
Anlage I. 
Journalseite: 
Schiffsattest. 
(Beklopfbrief.) 
dem 
Das der zu 
... hölzekneSegelschifLI « 
gehörige eiserne 1 Dampsschiff, genannt: 
i n ten 
aach o„ n- 1 von einer Ladungsfähigkeit von Centner 
ist von der unterzeichneten Schiffsuntersuchungskommission in allen Theilen und Zubehörungen unter- 
sucht und in ihr Schiffsverzeichniß unter Nr. eingetragen, mit der zulässigen tiefsten Einsenkung 
im beladenen Zustande in nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet, sowie mit der im folgenden 
Verzeichniß angeführten Ausrüstung und Bemannung versehen und für Neckarschifffahrt in der Aus- 
dehnung von bebis. 
für tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieses Attestes (Briefes) darf dieses Fahrzeug zur Neckarschifffahrt so lange benutzt 
werden, als es sich im erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Veränderung oder Aus- 
besserung vorgenommen wird, als welche die Erneuerung von Inhölzern oder Rippen des Schiffs 
anzusehen ist. 
, den. ten 
Die Schiffsuntersuchungskommission: 
(L. S.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.