Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

123 
  
  
  
  
Anzahl 
km Benennung der Oertlichkeit der 
Zeichen 
noch A. Bergfahrt. 
Gedehnte Zeichen. 
125,0 Beim Gemeindeweinbbergggg 1 
126,0 Bei den Fächlen .............. 1 
127,6 Beim Cementwerk Laufen 2 
B. Thalfahrt. 
Kurze Zeichen. 
122,0 Bei der Station Nordheim 
110,5 Obere Mündung des Altneckars 
89,0 Hornberger Schloß. .·...·.... 
84,5 Neckarelzer Brücce... 1 
12,5 Am Ilvesheimer Dammeck 
9,0 Im Seckenheimer Wörth 
3,5 Oberhalb der Mannheimer Friedrichsbrücke 
Anlage III. 
Auf der Strecke zwischen km 27 und km 29 hat die Signalgebung durch eine von 
dem Großh. Badischen Ministerium des Innern festzusetzende und bekannt zu machende 
Wahrschaueinrichtung zu erfolgen. 
Bis auf Weiteres gelten in dieser Hinsicht nach der Verordnung des Großh. Badi- 
schen Ministeriums des Innern vom 16. April 1894 folgende Bestimmungen: 
1. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges bei Heidelberg in der Fluß- 
strecke rm 27 bis 29 wird den zu Thal kommenden Schiffen und Flößen durch die am 
linken, Neckarufer bei km 29,12 eingerichtete Wahrschaustation bekannt gegeben. 
Das Wahrschauzeichen besteht in einer 2 m breiten und 1,5 m hohen, rothen Tafel, 
welche an einem Mast 8 m hoch gezogen wird.
	        
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